Restauriertes Foto von Wollerau um das Jahr 1900, das den Dorfkern mit Kirche zeigt.

Die Geschichte der Korporation Wollerau

Unsere Genosssame, eine Bürgergemeinde, die in den Gemeinden Wollerau, Feusisberg und Freienbach im Kanton Schwyz ihre Wurzeln hat.

Seit Jahrhunderten regional verankert

Die Grenze zum Süden hin bildet die Biber, zum Westen die Kantone Zug und Zürich, zum Norden der Zürichsee und zum Osten der Vordere Hof. Geschichtlich tritt uns die Genosssame erstmals in einer Urkunde von 1290 entgegen, welche auch als «Geburtsurkunde» der Korporation Wollerau betrachtet wird. Der Genosssame oder Korporation gehörte nur jener an, der von alters her im Lande Wohnsitz genommen hatte. Wer später kam, hatte entweder gar keinen Anteil oder wurde nur unter erschwerten Bedingungen (Einkauf) zugelassen. Der Kreis der Genossenbürger, wie man sie später nannte, blieb darum verhältnismässig klein und wurde durch das Aussterben vieler Familien mit der Zeit noch kleiner, aber durch den Einkauf von neuen Geschlechtern immer wieder ergänzt. Das Verhältnis der Hofleute zu ihrer Grundherrschaft (Kloster Einsiedeln) war durch den sogenannten Hofrodel geordnet. Für die spätere Zeit war das Hofartikelbuch vom 23. April 1622 massgebend, das in der Folge, durch neue Zusatzbestimmungen erweitert, bis zum Ende des 18. Jahrhunderts in Geltung stand. Das Original dieses Buches von 1622 ist heute eine der Kostbarkeiten des umfangreichen Archivs der Korporation Wollerau.

Bild des alten Hofartikelbuchs

Eine eigentliche Verwaltung der Genosssame wird uns erst im 17. Jahrhundert bekannt. Im Mittelalter war die Genosssame wohl ziemlich stark unter Schwyzer Führung. Das heisst: Der Obervogt von Seiten Schwyz beziehungsweise der Untervogt und Weibel von Seiten der Hofleute verwalteten die Geschäfte. Das konstitutive Element war die Gemeinde. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass die damalige Gemeinde noch keine reine Genossen-Gemeinde war, sondern von allen Hofleuten besucht wurde. Die Führungsleute, im Mittelalter wie gesagt Untervogt und Weibel, in der frühen Neuzeit Genossenvogt, Allmendvogt, Werkmeister und Säckelmeister, wurden von der Gemeinde gewählt. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde ein Genossenrat (Präsident, Säckelmeister, Schreiber) eingesetzt, der für alle Geschäfte der Genosssame verantwortlich zeichnete. Nachdem die Helvetik die Gleichberechtigung aller Bürger gebracht hatte, blieb das Genossenrecht aber auf die früheren alten Bürger und Geschlechter beschränkt, so dass die Aufnahme in das Bürgerrecht einer der Gemeinden innerhalb des Genossenkreises nicht auch die Anteilnahme an der Korporation Wollerau mit sich brachte.

Wer mehr über die Korporation Wollerau erfahren möchte, dem seien folgende Bücher und Publikationen empfohlen, welche auf Anfrage über uns bestellt werden können.

Publikationen

Chronisten-Artikel

  1. Geschlechter der Hofleute, November 2014 (PDF)
  2. Marchbrief östliche Grenze, April 2015 (PDF)
  3. Scheerenbrugg Teil 1, November 2015 (PDF)
  4. Scheerenbrugg Teil 2, April 2016 (PDF)
  5. Kauf Gut Friesischwand, November 2016 (PDF)
  6. Loskauf des Zehnten, April 2017 (PDF)
  7. Bättenholz, November 2017 (PDF)
  8. Protokolle 1613 - 1769, April 2018 (PDF)
  9. Gemeindehaus, November 2018 (PDF)
  10. Hofartikelbuch Teil 1, April 2019 (PDF)
  11. Hofartikelbuch Teil 2, November 2019 (PDF)
  12. Naturalabgaben, April 2020 (PDF)
  13. Märchen und Schiedssprüche, November 2020 (PDF)
  14. Freyenweijer, April 2021 (PDF)
  15. Holzhauen ännet der Sihl, April 2022 (PDF)
  16. Die Hafengüter, November 2023 (PDF)